Bürostuhl Garantie beanspruchen – So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ist der Bürostuhl beschädigt und hat die ausgesprochene Herstellergarantie nicht überdauert, kommen Sie für den Austausch oder eine Reparatur des Produktes auf Kosten der Hersteller in Betracht.

Greifen Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistung für meinen Bürostuhl?

Haben Sie das Produkt vor weniger als 2 Jahren erworben, greift die gesetzliche Gewährleistung für Ihren Fall. Ist diese Frist verstrichen, tritt eine etwaige, freiwillige Herstellergarantie an Ihre Stelle, die so lange gültig ist, wie der Hersteller Sie beim Kauf des Produktes vorgegeben hat. 

Unterscheidung: Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist zunächst entscheidend, wie lange der Kauf des Bürostuhls bereits zurückliegt. Haben Sie das Produkt von vor weniger als 2 Jahren erworben, greift die sogenannte gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie verpflichtet alle Händler zur Beseitigung von Mängeln an der Ware oder zum Austausch dieser. Das kann wahlweise durch die Lieferung eines vergleichbaren Produktes oder durch Erstattung des Kaufbetrages erfolgen.

Als Faustregel für die gesetzliche Gewährleistung gilt: Für Produkte, die vor dem 01.01.2022 gekauft wurden, geht man innerhalb der ersten sechs Monate bei Auftreten eines Mangels davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Bei Käufen ab dem 01.01.2022 wird für diese Zeitspanne sogar ein ganzes Jahr angesetzt. Erst danach müssen Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler von Anfang an vorhanden war.  

Für die gesetzliche Gewährleistung ist der Händler Ihr Ansprechpartner. Lassen Sie sich daher nicht vorschnell mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie an diesen verweisen.

Mit diesen Schritten setzen Sie Ihren Garantieanspruch für Ihren Bürostuhl durch

Schritt 1: Prüfen Sie Ihren Anspruch

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Hersteller eine freiwillige Garantie für Ihre Produkte. Häufig übersteigen diese Garantiezeiten die gesetzlichen Fristen. Da es sich um eine freiwillige Ergänzung der Hersteller handelt, können diese die entsprechenden Garantiebedingungen jedoch wesentlich freier wählen.

Zur Vorbereitung Ihres Garantieantrages sollten Sie daher überprüfen, wie lange die Garantie seitens des Händlers ausgesprochen wurde und welche Leistungen sie umfasst. Nicht jeder Defekt oder jedes Bauteil eines Gegenstandes werden zwingend von dieser eingeschlossen.

Haben Sie herausgefunden, ob die gesetzliche Gewährleistung oder die Herstellergarantie greifen, wenden Sie sich an den entsprechenden Ansprechpartner

Schritt 2: Garantieanspruch oder Gewährleistungsanspruch anmelden

Haben Sie sichergestellt, dass Ihr Bürostuhl unter die Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistung fällt, sollten Sie sich für Ihre Reklamation an den Hersteller beziehungsweise Händler wenden. Am besten funktioniert dies in einer E-Mail oder einem Brief. Beschreiben Sie die auftretenden Mängel genau und haben Sie einen Kassenbon oder eine Rechnung für das gekaufte Objekt parat, um nachzuweisen, wann und wo Sie es erworben haben. Bei Kartenzahlungen können Sie auf Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge dafür zurückgreifen.

Der Hersteller oder Händler hat im Anschluss die Möglichkeit zu versuchen, die Probleme an Ihrem Bürostuhl durch eine Reparatur zu beheben. In der Regel ist dafür eine Einsendung des Möbelstückes in einer Servicewerkstatt erforderlich. Die Kosten für die Reparatur trägt hierbei der Hersteller. Es besteht kein Anspruch auf den sofortigen Umtausch oder die Erstattung der Ware, bevor kein Reparaturversuch erfolgt ist.

Schritt 3: Setzen Sie Fristen für Reparaturen

Haben Sie sich mit dem Hersteller oder Händler auf die Durchführung einer Reparatur geeinigt, können Sie diesem eine entsprechende Frist setzen, in der der Schaden behoben werden soll. Die Frist sollte sich dabei am Umfang der notwendigen Reparaturarbeiten orientieren. Sie sind als Kunde jedoch nicht verpflichtet, einen realistischen Zeitraum zu benennen.

Setzen Sie Ihre Frist zu kurz, ist das daher für Sie kein Nachteil, etwa, wenn Sie eine Woche als Frist setzen und die Reparatur rund zwei Wochen benötigen würde. Kurze Fristen bieten Ihnen den Vorteil, dass Sie bei einer länger andauernden Reparatur keine zweitere Frist nachsetzen müssen: Hat der Händler die Reparatur nicht abgeschlossen, können Sie Ihren Rücktritt vom Kauf erklären. Warten Sie bei kurzer Frist noch etwas länger ab, bevor Sie den Rücktritt vom Kauf tatsächlich erklären, um etwaigen Reparaturarbeiten ausreichend Raum zuzugestehen.

FAQ

Können bestimmte Defekte von der Garantie ausgeschlossen sein?

Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung von Herstellern handelt, können diese frei bestimmen, welche Arten von Schäden oder Bauteilen von dieser ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber sieht hier lediglich vor, dass die Garantie eine Erweiterung der Gewährleistung darstellen soll, schreibt jedoch keinen Umfang vor, den Hersteller dafür erfüllen müssen.

Können Hersteller beziehungsweise Händler die Gewährleistung oder Garantie verweigern?

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle Händler in der Europäischen Union und darf somit nicht verweigert werden. Ähnlich müssen sich Hersteller an die gegebenen Leistungsversprechen halten, die dem Kunden gegenüber ausgesprochen wurden. Zeitweise kommt es dennoch vor, dass für die Durchsetzung der Ansprüche ein Gericht eingeschaltet werden muss, wenn Hersteller oder Händler die Ursache für den entstandenen Schaden beim Kunden sehen.

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