Sicheres Fahrradfahren – Was Radfahrer im Straßenverkehr beachten sollten

Radfahrer gehören zu den schwächsten und daher auch zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Um sicher mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, sollten Radfahrer die Verkehrsregeln kennen und auf die richtige Ausstattung des Fahrrads achten. Allgemein gelten für Radfahrer die Regeln im Straßenverkehr, die auch für Autofahrer gelten.

Was Fahrradfahrer im Straßenverkehr beachten sollten

Da das Fahrrad als Fahrzeug gilt, müssen Radfahrer die gleichen Regeln beachten, die für Autofahrer gelten. Radfahrer dürfen die Straße benutzen. Die Pflicht, den Radweg zu benutzen, gilt nur, wenn der Radweg entsprechend mit einem blauen Schild und dem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist. Radfahrstreifen, die auf der Fahrbahn nur aufgezeichnet und nicht baulich abgetrennt sind, müssen ebenfalls benutzt werden, wenn sie mit dem entsprechenden Hinweiszeichen gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn dürfen Radfahrer benutzen, wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist. Auch auf der Fahrbahn müssen Radfahrer rechts fahren, was aber nicht bedeutet, dass sie durch sich öffnende Autotüren gefährdet sind. Empfohlen wird ein Abstand zu parkenden Autos von der Breite einer Autotür bis zum Ende des Lenkers.

Die wichtigsten Regeln für Radfahrer auf einen Blick

Das sind die wichtigsten Verkehrsregeln, die von Radfahrern beachtet werden müssen:

  • Fahrradweg muss benutzt werden, wenn er mit einem blauen Hinweisschild gekennzeichnet ist
  • fahren über den Zebrastreifen ist erlaubt, wenn das Fahrrad geschoben wird
  • fahren entgegen der Einbahnstraße ist erlaubt, wenn ein zusätzlicher Hinweis dafür unter dem Schild angebracht ist
  • telefonieren mit dem Handy ist beim Fahrradfahren nicht erlaubt
  • werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren
  • sind keine speziellen Ampeln mit Fahrradsymbol vorhanden, gelten für Radfahrer die Ampeln, die auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten

Tipp: Radfahrer dürfen vorsichtig an Autos vorbeifahren, die an einer roten Ampel stehen. An langsam rollenden Fahrzeugen dürfen Radfahrer allerdings nicht rechts vorbeifahren.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Immer wieder stellen sich Fahrradfahrer die Frage, ob sie unter Alkoholeinfluss fahren dürfen. Auch für Radfahrer gilt, dass sie auf Alkohol verzichten sollten, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille gelten auch Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Dafür drohen eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Wer bei dieser Untersuchung durchfällt, riskiert auch seinen Führerschein. Eine Geldstrafe kann bei einem Unfall schon bei 0,3 Promille fällig werden.

Die richtige Ausstattung für das verkehrssichere Fahrrad

Damit Fahrradfahrer sicher unterwegs sind, kommt es auf die richtige Ausstattung des Fahrrads an. Die erforderliche Ausstattung für das Fahrrad ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt:

  • Scheinwerfer mit weißem Licht
  • Rückstrahler mit weißem Licht
  • Batterielicht oder Dynamo für die Energieversorgung
  • Zwei Bremsen, die unabhängig voneinander wirken
  • Zwei gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder alternativ dazu reflektierendes Material an Felgen, Reifen oder Speichen
  • Zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
  • Helltönende Klingel
  • Rotes Rücklicht
  • Großflächenrückstrahler

Tipp: Es ist kein Muss, am Tage mit Licht zu fahren. An unübersichtlichen Straßen oder dort, wo viele Bäume die Sicht beeinträchtigen, empfiehlt sich das Fahren mit Licht auch am Tage.

Persönliche Ausrüstung für die Sicherheit

Eine persönliche Ausrüstung für Radfahrer ist nicht vorgeschrieben, doch wird sie empfohlen. Ein Fahrradhelm kann bei Stürzen vor schweren Kopfverletzungen schützen. Ist der Fahrradhelm schon fünf Jahre alt, sollte er ausgetauscht werden, da das Material dann brüchig wird. Auch nach einem Sturz muss ein neuer Helm her. Gerade in der Dämmerung und in der kalten Jahreszeit sollten Radfahrer eine Warnweste oder Reflektoren an der Kleidung tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen zu werden.

Zusätzlich sollte das Fahrradschloss nicht vergessen werden. Panzer- oder Bügelschlösser sind zwar schwer, doch bieten sie die meiste Sicherheit. Auch Fahrradflickzeug, Fahrradwerkzeug und eine Luftpumpe sollten nicht fehlen.

Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Radfahrer?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Radfahrer in Deutschland nicht. Im normalen Straßenverkehr erreichen Radfahrer eine Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h. Rennradfahrer sind entsprechend schneller unterwegs. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn Radfahrer mit ihrer Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Das kann beispielsweise in Fußgängerzonen oder Spielstraßen der Fall sein, wenn Radfahrer nicht rechtzeitig abbremsen können.

Pedelecs oder E-Bikes können eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Sie gelten als Fahrräder, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet. Fahrer von E-Bikes müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Straßenverkehrsordnung halten.

Was Radfahrer beim Fahren mit Actioncam beachten sollten

Schöne Landschaften auf der Strecke, aber auch sich selbst bei gewagten Fahrten über Stock und Stein filmen können Radfahrer, wenn Sie eine Actioncam benutzen. Die Actioncam kann am Helm oder am Fahrrad befestigt werden. Wer mit der Actioncam fährt, muss sich an die Verkehrsregeln halten und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

Für Radfahrer gibt es spezielle Fahrrad-Dashcams, die Dashbikes. Sie verfügen über GPS und Sturzaufzeichnung. Sie können bei einem Unfall helfen, den Hergang zu rekonstruieren. Auch als Beweis vor Gericht können die Aufnahmen bei einem Unfall genutzt werden. Damit es nicht zu Unfällen kommt, muss die Kamera sicher am Fahrrad befestigt werden.