Leiden Sie unter gesundheitlichen Einschränkungen, kommen Sie womöglich für den Zuschuss Ihrer Krankenkasse oder der deutschen Rentenversicherung für einen Bürostuhl in Betracht. Krankenkassen bearbeiten die Bezuschussung hier sehr individuell, die Deutsche Rentenversicherung fördert mit bis zu 1.305 Euro.
Werden Bürostühle bei allen Krankheitsbildern von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung bezuschusst?
Nein, leider können nicht alle Krankheitsbilder auf einen Zuschuss hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung hat Ihre Förderung klar auf konkrete Krankheitsbilder beschränkt, während die Krankenkassen hier sehr individuelle Vorgaben besitzen, die sich stark von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Um Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung von der Dringlichkeit der Anschaffung zu überzeugen, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Zuschuss für Bürostuhl bei Krankenkassen und Rentenversicherung beantragen
Allgemein haben die Krankenkassen ein großes Interesse daran, dass Ihre Versicherten gesund. Sie können dadurch hohe Kosten für Behandlungen, Krankengeld oder Reha-Maßnahmen einsparen. Da jede Krankenkasse die Bewilligung von Zuschüssen anders handhabt, treten hier große Unterschiede in der Höhe der Zuschüsse, den Voraussetzungen sowie den geförderten Hilfsmitteln auf.
Oft werden hier Einzelfallentscheidungen getroffen, weshalb Sie nicht nach einer ersten Absage Ihrer Krankenkasse sofort aufgeben sollten. Versuchen Sie konsequent zu sein und nachhaltig zu argumentieren, dass der Zuschuss zum Kauf Ihres Bürostuhls eine einmalige Investition in der Erhaltung Ihrer Gesundheit darstellt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter, welche Voraussetzungen für den Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse notwendig sind.
In der Regel benötigen Sie dafür ein ärztliches Attest, gegebenenfalls einen Reha-Bericht sowie ein konkretes Angebot für einen Bürostuhl, den Sie anschaffen möchten. Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Antragsunterlagen benötigt, die man Ihnen entweder per Download zur Verfügung stellt oder postalisch zusenden kann. Eine Übersicht darüber, welche Hilfsmittel von den Krankenkassen bezuschusst werden, erhalten Sie auf folgenden Seiten:
- AOK: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/hilfsmittel/
- Barmer: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/heil-und-hilfsmittel
- DAK: https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel-a-z-2076662.html
- IKK: https://www.ikk-classic.de/pk/rv/behandlungen/hilfsmittel-kosten
- KKH: https://www.kkh.de/leistungen/hilfsmittel
- Techniker Krankenkassen (TK): https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/hilfsmittel/zuzahlung-zu-hilfsmitteln-2001116
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend
Möchten Sie sich den Bürostuhl bezuschussen lassen, dürfen Sie den Bürostuhl nicht einfach kaufen und die Rechnung danach an die zuständigen Behörden weiterleiten. Möchten Sie das Exemplar an Ihrem Arbeitsplatz nutzen und sind nicht selbstständig tätig, benötigen Sie dafür das Einverständnis Ihres Arbeitgebers. Denn dieser entscheidet, welche Arbeitsmittel angeschafft werden.
Die meisten Arbeitgeber sind jedoch hier bereit, Ihrem Mitarbeiter entgegenzukommen und die Anschaffung zu bewilligen. Häufig ist dies jedoch an eine entsprechende Kostenübernahme der Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung geknüpft, da sonst der Arbeitgeber selbst zu viele Kosten tragen muss. Besprechen Sie daher unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber die Vorgehensweise, bevor Sie sich an die Krankenkassen oder Deutsche Rentenversicherung wenden.
Haben Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers eingeholt, suchen Sie nach konkreten Angeboten, die sowohl den genauen Preis als auch alle orthopädischen Funktionen des Bürostuhls klar hervorheben. Funktionen, auf die Sie bei der Anschaffung Wert legen, sollten als notwendige Funktionen in Ihrem ärztlichen Attest aufgelistet sein.
Haben Sie die notwendigen Informationen, ein ärztliches Attest sowie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Krankenkasse beziehungsweise an die Deutsche Rentenversicherung. Dort erhalten Sie die benötigten Antragsunterlagen, die Sie einreichen können oder werden über etwaige weitere Voraussetzungen aufgeklärt.
Erfüllen Sie keines der Krankheitsbilder, das von der Deutschen Rentenversicherung gefördert wird, bleibt Ihnen nur die Krankenkasse als direkter Ansprechpartner. Reichen Sie das ärztliche Attest, die Angebote für den Bürostuhl sowie die ausgefüllten Antragsunterlagen ein.
Bleiben Sie hartnäckig, auch wenn man den Antrag zunächst zurückweist. Überzeugen Sie Ihr Gegenüber davon, dass durch Ihren Gesundheitszustand sonst höhere Kosten oder gar Arbeitsausfälle drohen, die die Anschaffung des Bürostuhls verhindern kann.
Nicht für alle Krankheitsbilder gibt es Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung
Seit dem 01.04.2019 erhalten nur noch bestimmte, attestierte Krankheitsbilder den Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung. Darunter zählen:
- Morbus Bechterew
- Skoliose mit einem Cobb-Winkel >4°
- Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel >40°
- Hüft- und Kniearthrodese
- Girdlestone-Hüfte
- Spondylodese
In den Jahren davor konnten auch andere Krankheitsbilder mit bis zu 435 Euro gefördert werden, etwa nach einem Bandscheibenvorfall. Dies ist nun nicht mehr über die Deutsche Rentenversicherung möglich, Sie können sich jedoch noch immer an Ihre Krankenkasse wenden, um Zuschüsse zu erhalten.
Gehören Sie zu den Personen, die ein derartiges Krankheitsbild aufweisen, so müssen Sie neben einem ärztlichen Attest und dem konkreten Angebot für den Bürostuhl die Formulare G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag, sowie G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben- Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind einreichen.
Ärztliches Attest des Facharztes muss Notwendigkeit bestätigen
Die Förderung Ihres orthopädischen Bürostuhls ist nur möglich, wenn Sie über ein passendes ärztliches Attest verfügen. Daraus muss klar hervorgehen, dass die Anschaffung des Möbelstücks „unabdingbar und zwingend notwendig“ ist, um die „berufliche Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrechtzuerhalten“. Alternativ sind bei Reha-Aufenthalten auch Empfehlungen wie „eine erfolgreiche Rehabilitation ins Arbeitsleben zu ermöglichen“ angebracht.
Entscheidend ist, dass das Attest eindeutig aussagt, dass die Anschaffung zwingend erforderlich ist und zugleich auch eine detaillierte Beschreibung der benötigten Stuhlfunktionen auflistet. Werden hier wichtige Funktionen nicht aufgelistet, kann es passieren, dass man Sie mit einem günstigeren Modell abzuspeisen versucht.
Typischerweise werden hier Bürostühle gefordert, die „nach allen Seiten frei bewegliche Sitzflächen aufweisen, die das aktiv-dynamische Sitzen konstant fördern“ oder die sich „den Bewegungen des Körpers anpassen.“ Bei Bedarf sollte auch auf die benötigte „Lordosenstütze“ hingewiesen werden.
FAQ
u003cstrongu003eDarf ich einen ergonomischen/orthopädischen Bürostuhl für zu Hause anschaffen?u003c/strongu003e
Ja, es ist möglich, einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl für zu Hause bezuschussen zu lassen, wenn Sie entweder selbstständig in einem Büro in Ihrem Zuhause arbeiten oder aber zeitweise zu Hause im Homeoffice tätig sind, wobei Ihnen der Arbeitgeber die dafür benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Als Selbstständiger treten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt. Bei Arbeiten im Homeoffice muss Ihr Arbeitgeber die Entscheidung über den Bürostuhl treffen, sodass Sie sein Einverständnis einholen müssen, bevor Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
u003cstrongu003eWie viel Zuschuss kann ich von der Deutschen Rentenversicherung erhalten?u003c/strongu003e
Die Deutsche Rentenversicherung hat die mögliche Förderung zum 01.04.2019 auf 1.305 Euro angehoben. Bei Anschaffungen, die über dieser Summe liegen, müssen Sie mit einem entsprechenden Eigenkostenanteil rechnen beziehungsweise Ihre Arbeitsstätte gewillt sein, die zusätzlichen Kosten für die Anschaffung zu tragen.