Arbeitnehmer können sich eine Bildschirmbrille vom Arbeitgeber zur Verfügung stellen lassen. Ist die Bildschirmbrille als Arbeitsschutzmittel vom Augenarzt verschrieben worden, ist der Arbeitgeber per Verordnung verpflichtet, die Kosten zu tragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Bildschirmbrille. Beschäftigte können an den Kosten beteiligt werden, wenn diese eine höherwertige Ausstattung wünschen1. Laut Berufsgenossenschaften (BGI 786) trägt der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille, wenn diese aufgrund einer Verschreibung getragen werden muss.
- Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber schließt nicht nur die Brille ein, sondern auch augenärztliche Untersuchungen3. Grundsätzlich ist die Bildschirmbrille Eigentum des Arbeitgebers. Sie verbleibt am Arbeitsplatz und ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzugeben.
- Bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber werden der Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber und die Steuerfreiheit beim Arbeitnehmer nur gewährt, wenn die Brille ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Steht die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille fest, beauftragt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – rein rechtlich gesehen – mit der Beschaffung dieses Arbeitsmittels. Die Kosten für die Sehhilfen können vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Warum eine Bildschirmbrille?
Eine Bildschirmbrille gehört zu den speziellen Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz. Es handelt sich um Hilfsmittel, um typischen Gesundheitsbeschwerden, die durch die Arbeit am Computer hervorgerufen werden, vorzubeugen oder sie therapeutisch zu behandeln. Bildschirmbrillen helfen dabei, die Augen am Arbeitsplatz zu schonen und eine gesunde Sitzhaltung zu wahren. Das erhält nicht nur die Gesundheit, sondern gewährleistet auch, dass man produktiv bleibt.
Ein häufiges Gesundheitsproblem sind typische Haltungsschäden, die die Folge eines eingeschränkten Sehvermögens sind. Man erkennt den Text auf dem Bildschirm nicht oder nur undeutlich und kompensiert diese Sehschwäche, indem man sich nach vorn beugt und den Kopf in den Nacken legt. Damit lässt sich die Distanz zum Bildschirm zwar verringern. Auf Dauer kann diese Sitzhaltung aber zu Verspannungen und auch chronischen Schmerzen im Rücken oder Nacken führen.
Eine andere häufige Folge längerer Arbeit am Bildschirm sind trockene und gerötete Augen. Denn die Augen versuchen, die fehlende Sehschärfe zu kompensieren, was dazu führt, dass man seltener blinzelt und die Augen unter einer dauerhaften Belastung stehen.
Eine Bildschirmbrille ist speziell dafür da, die Lesedistanz zum Computerbildschirm zu überbrücken. Der übliche Bildschirmabstand beträgt zwischen 50 und 80 Zentimetern. Normale Lesebrillen haben eine optimale Funktionsdistanz zwischen 30 und 50 Zentimetern und sind damit nicht geeignet, die Funktion einer Bildschirmbrille zu übernehmen.
Besonders betroffen von solchen Einschränkungen und damit besonders anfällig für Fehlhaltungen am Bildschirmarbeitsplatz sind Menschen mit einer ausgeprägten Weitsichtigkeit. Da die Altersweitsichtigkeit zwischen dem 35. und 40 Lebensjahr einzusetzen beginnt, treten Probleme bei der Bildschirmarbeit zudem häufig erst in diesem Alter auf.
Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?
Der Arbeitgeber ist zu einer Übernahme der Kosten für eine Bildschirmbrille gesetzlich verpflichtet, wenn diese Maßnahme dem Arbeitsschutz dient. Damit dies der Fall ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.
1. Ein Augenarzt muss in einer Untersuchung zu dem Befund kommen, dass eine Bildschirmbrille während der Arbeit medizinisch notwendig ist. Der konkrete Befund ist dabei nicht von Belang. Es genügt, dass der Arzt das Tragen einer Bildschirmbrille am Arbeitsplatz verordnet.
2. Außerdem muss der Arbeitnehmer auch tatsächlich regelmäßig längere Tätigkeiten an Bildschirmgeräten durchführen. Dazu gehört auch, dass die Tätigkeit am Computerbildschirm alternativlos ist und der Arbeitnehmer nicht stattdessen mit anderen Arbeitsgeräten wie beispielsweise Papier und Bleistift arbeiten kann.
Kostenübernahme und Gesetze
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme einer Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber ist gesetzlich festgeschrieben. In Paragraf 3 Absatz 3 ArbSchG ist prinzipiell geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht dem Beschäftigten auferlegen darf. Er muss die Kosten also übernehmen.
Worauf bei der konkreten Versorgung mit einer Brille für Computerarbeit zu achten ist, ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt. Laut Paragraf 5 Absatz 2 ArbMedVV muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung anbieten, wenn er von einer Erkrankung des Arbeitnehmers erfährt, die durch die Tätigkeit ausgelöst worden ist.
Diese Pflicht zur Angebotsvorsorge erstreckt sich laut Anhang Teil 4 (2), Absatz 1 ArbMedVV ausdrücklich auch auf die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Die Kosten für die notwendige augenärztliche Untersuchung muss deshalb der Arbeitgeber tragen.
In demselben Absatz ist auch festgelegt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine spezielle Sehhilfe im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, wenn die Angebotsvorsorge zu dem Ergebnis kommt, dass für die Tätigkeit eine spezielle Sehhilfe notwendig ist und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Manchmal finden sich online noch veraltete Hinweise auf die Bildschirmarbeitsverordnung. Diese ist am Dezember 2016 außer Kraft getreten und gilt nicht mehr. Die gesetzlichen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze sind aktuell im Anhang Teil 6 ArbStättV festgelegt. Dort finden sich jedoch keine besonderen Regelungen zur Bildschirmbrille oder zu anderen Sehhilfen.
Bei diesen Brillen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Brillen, die medizinisch als Arbeitsschutzgerät verordnet sind. Die Brille muss dabei nur die vom Arzt angeordneten Eigenschaften im erforderlichen Umfang aufweisen, d.h. ausreichend für die Bildschirmarbeit und die damit einhergehenden Aufgaben sein. Bildschirmbrillen sind auf die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Arbeitnehmers zugeschnitten.
Die konkreten Eigenschaften einer solchen Sehhilfe ergeben sich aus dem ärztlichen Befund. Dort sind die genaue Brillenart und weitere medizinisch angezeigte Eigenschaften vermerkt. Je nach Beschaffenheit der Augen des betroffenen Arbeitnehmers und der individuellen Arbeitserfordernisse kann der Arbeitgeber also die Kosten für eine Brille mit Einstärkengläsern oder Mehrstärkengläsern übernehmen, aber auch für eine Gleitsichtbrille oder eine bifokale Brille.
Bei einer Sehhilfe, die darüber hinaus gehende Zusatznutzen aufweist, z.B. spezielle Gläser, entspiegelte Gläser oder eine besondere Fassung, muss der Arbeitgeber die zusätzlichen Kosten nicht begleichen. Solche Extras müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen.
So viel zahlt der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine für die Tätigkeit angemessene Sehhilfe zur Verfügung zu stellen. Damit ist er verpflichtet, die Kosten, die zur Erfüllung der Bedingungen der ärztlichen Verordnung notwendig sind, vollständig zu tragen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch die Kosten für die mit der Diagnose und Verschreibung der Bildschirmbrille anfallenden ärztlichen Leistungen übernehmen.
Allerdings muss der Arbeitgeber nur die Kosten tragen, die erforderlich sind, um die Erfordernisse aus dem ärztlichen Befund im vollen Umfang zu den niedrigsten Marktpreisen zu erfüllen.
Konkrete Kosten lassen sich nicht beziffern, denn sie sind abhängig von der gestellten Diagnose und vom konkreten Bedarf des einzelnen Arbeitnehmers.
Arbeitsplatzbrille beantragen
Um eine Bildschirmbrille vom Arbeitgeber zu erhalten, gehst du am besten wie folgt vor:
- Vereinbare einen Termin mit dem Betriebsarzt oder einem Augenfacharzt. Das solltest du auch tun, wenn du Schwierigkeiten bei der Bildschirmarbeit hast, also beispielsweise Zeichen und Buchstaben verschwimmen oder du unter chronischen Augen- oder Rückenbeschwerden leidest.
- Wenn der Arzt in einer angemessenen Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass du eine Brille für Brille für Bildschirmarbeit benötigst, wird er dir per Verordnung eine auf deine Bedürfnisse zugeschnittene Brille verschreiben.
- Die ärztliche Verordnung legst du dann deinem Arbeitgeber vor. Er kann entscheiden, ob er die Brille selbst beschafft oder es dir überlässt.
- Wenn du die Brille selbst beschaffst, besprich mit deinem Arbeitgeber vorher, welche Kosten er übernimmt.
- Entweder dein Arbeitgeber oder du selbst beauftragt einen Augenoptiker mit der Herstellung der Brille.
FAQ
Sind Bildschirmbrillen auch für junge Menschen sinnvoll?
Bildschirmbrillen sind für alle Menschen sinnvoll, die bei der Bildschirmarbeit Schwierigkeiten mit der Sicht haben, unabhängig vom Alter. Ob das Tragen einer Bildschirmbrille notwendig ist, sollte durch eine Untersuchung beim Augenarzt abgeklärt werden. Individuelle Sehschwächen können schon vor Einsetzen der Altersweitsicht dazu führen, dass die Augen die Sichtdistanz zum Bildschirm nicht problemlos überbrücken können.
Übernimmt der Arbeitgeber immer die Kosten einer Bildschirmbrille?
Der Arbeitgeber muss die Kosten für spezielle Sehhilfen wie eine Bildschirmbrille nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Diese Verpflichtung erstreckt sich jedoch lediglich auf die Beschaffung einer notwendigen und geeigneten Sehhilfe. Kosten für zusätzliche Ausstattungsmerkmale muss der Arbeitnehmer selbst tragen.