Arbeitnehmer können leicht an steuerfreie Sachbezüge kommen und so ihr Einkommen erheblich verbessern. Waren- oder Einkaufsgutscheine, Fitnessstudio Mitgliedschaften oder Zuschüsse zu arbeitsbedingten Ausgaben sind nur einige Beispiele für solche Benefits bzw. Sachlohnanwendungssysteme, die Unternehmen ihren Angestellten zugutekommen lassen können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, indem Sie Ihren Arbeitgeber aufsteigende Lohntarife vorschlagen – die Investition lohnt sich!
Wie können Arbeitnehmer an steuerfreie Sachbezüge kommen?
Unternehmen tun gut daran, sich Gedanken zu machen, wie sie die Produktivität und Motivation von Arbeitnehmern steigern können. Die Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office ist eine Möglichkeit, aber es gibt noch mehr: die sogenannte Zusatzleistung der Sachbezüge.
Was sind Sachbezüge? Im Prinzip handelt es sich bei Sachbezügen um eine indirekte Lohnaufwertung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer können auf steuerfreie Sachbezüge zurückgreifen, um einen geldwerten Vorteil im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erhalten. Hier handelt es sich nicht um die Überweisung von Geldlohn, sondern vielmehr um den Erhalt von Waren oder Dienstleistungen – ‚Sachlohn‘ genannt.
Sachzuwendungen sind eine wertvolle Art der Anerkennung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer in Form von Waren oder Dienstleistungen anstelle einer Lohnzahlung erhalten. Sie stellen somit den idealen Weg dar, um Beschäftigte für ihr Engagement zu belohnen und treue Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.
Unternehmen, die Angst vor dem zusätzlichen Arbeitsaufwand haben, können die Arbeit an einen professionellen Dienstleister weitergehen, der jedem Unternehmen beim Verwalten des Prozedere helfen kann. Der externe Dienstleister https://belonio.de/journal/sachbezug/ bietet eine automatisierte Verwaltung der Sachbezüge für seine Kunden an. Das funktioniert mit einer einfachen App. Somit wird das Verwalten der Sachbezüge für Unternehmen zum Kinderspiel und Unternehmen erhalten einen stressfreien Service in Sachen Beziehungspflege mittels Sachlohn!
Sachleistungen, oder Benefits, sind somit eine beliebte Möglichkeit für Arbeitgeber ihren Angestellten in einem bestimmten Rahmen zusätzliche Vergütungen in Form von Gutscheinen oder Mitgliedschaften anzubieten. Auch Zuschüsse für arbeitsbedingte Mahlzeiten, die Stellung eines Jobtickets und die Überlassung eines Dienstwagens kommen hierfür in Betracht.
Müssen diese Zusatzeinnahmen versteuert werden? Zusatzeinnahmen müssen nicht immer versteuert werden. Laut § 8 des Einkommenssteuergesetzes fallen alle Güter, die mit einem Geldwert gemessen werden können, in den Begriff „Einnahme“. Das schließt auch Sachleistung als Arbeitslohn zugunsten des Mitarbeiters ein; allerdings gibt es eine bestimmte Freigrenze für Sachleistungen, die nicht überschritten werden darf. Sofern der Wert von 50 Euro pro Monat gesamt nicht überschritten wird, bleibt die zusätzliche Leistung steuer- und sozialabgabenfrei.
Laut Einkommenssteuergesetz sieht der Gesetzgeber eine Obergrenze von 50 Euro monatlicher Sachleistungen vor, die vom Arbeitnehmer entgeltlich erhalten werden dürfen. Überschreitet der Wert diese Freigrenze, ist sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherung fällig. Unter bestimmten Umständen können jedoch steuerermäßigte oder sogar ganz steuerfreie Zuwendungen in Anspruch genommen werden.
Wie profitieren Arbeitnehmer? Mitarbeiterbindung ist ein wichtiger Bestandteil jeder Unternehmensstrategie. Um Ihren Mitarbeitern etwas Wertschätzendes zu schenken, können Sie bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei als Sachzuwendung anbieten – was Motivation sowie Zufriedenheit stärkt! Wann immer ein Arbeitnehmer Sachbezüge erhält, gilt das Zuflussprinzip. Das heißt, die Leistung wird als verfügbar angesehen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter den Gutschein in Anspruch nimmt – ob dieser nun sofort oder später genutzt wird, ist nicht von Belang und gibt somit die Gelegenheit auf größere Ausgaben vorbereitend zu sparen.
Wie profitieren Arbeitgeber? Unternehmen, die Sachbezüge an ihre Angestellten zahlen, profitieren auf mehrfache Weise: Nicht nur sind diese Benefits sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe absetzbar – solange man unter der Freigrenze von 50 Euro pro Monat bleibt –, sondern es das Unternehmen profitiert vor allem von engagierter arbeitenden Mitarbeitenden sowie einer höheren Produktivitätsrate.