Im Homeoffice gut versichert: Diese Pflichten gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im Homeoffice gut versichert: Diese Pflichten gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Immer mehr Betriebe bieten Homeoffice-Regelungen an, oft wird die Präsenzpflicht im Unternehmen ganz oder teilweise aufgehoben. Neben der optimalen Ausstattung des Arbeitsplatzes ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz gewährleistet wird. Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen und welche Besonderheiten es gibt, haben wir hier zusammengefasst.

Unfallschutz im Homeoffice – der Schutz wurde erweitert


Ein Arbeitsunfall ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sofern er am Arbeitsort oder auf dem Weg zum Betrieb erfolgt. Aber wie sieht das eigentlich im Homeoffice aus? In der Vergangenheit gab es hier viele Grauzonen. Wer beispielsweise Zuhause während der Arbeitszeit beim Weg zum Kühlschrank einen Unfall hatte, war oft nicht versichert.


Das Informationsportal für Arbeitnehmer informierte kürzlich über eine gesetzliche Veränderung bezüglich des Schutzes im Homeoffice. Fortan ist die Arbeit von Zuhause der Arbeit im Betrieb gleichgestellt. Laut Gesetz gilt nun also der gleiche Schutz Zuhause wie bei einem Job mit Unternehmenspräsenz. Ganz besonders wichtig ist dabei, dass auch der Weg von der Betreuungsstätte der Kinder zum Arbeitsplatz im Homeoffice abgesichert ist!

Arbeitsunfall oder nicht? Was gilt in welcher Situation?

Anfang des Jahres 2021 arbeiteten rund 24 % der Deutschen im Homeoffice , Tendenz steigend. Viele Arbeitnehmer legen mittlerweile Wert darauf, dass flexible Arbeitsmodelle bei Jobausschreibungen angeboten werden. Aber wann ist ein Unfall im Homeoffice eine Versicherungsleistung und wann müssen Sie selbst dafür aufkommen?


Die Definition ist schwierig, denn an Ihrem Heimarbeitsplatz verwischen Privatleben und Beruf miteinander. Im Betrieb ist es klar: Sie stolpern im Büro auf dem Weg zur Teeküche und brechen sich den Arm. Da der Unfall am Arbeitsort passierte, sind Sie automatisch versichert. Aber was, ist wenn Sie Zuhause stürzen, weil Sie während der Arbeitszeit gerade etwas aus dem Kühlschrank genommen haben?


Hier gab es lange Probleme, denn die gesetzliche Unfallversicherung haftete für solche Wege nicht. Das gleiche gilt, wenn Sie die Arbeitszeit nutzen, um nebenbei den Wäschetrockner anzuschalten oder auch den Ofen zu nutzen. Offiziell galten solche Wege nicht als versichert, denn die Tätigkeit steht nicht in direkter Verbindung zu Ihrer Arbeitsausführung. Durch die Nachbesserung gelten nun die gleichen Bedingungen wie im Job. Sie sind versichert, wenn Sie beim Gang auf die Toilette stürzen und auch dann, wenn Sie sich ein Glas Wasser aus der Küche holen.


Wichtig: Nicht versichert sind Sie, wenn Sie während der Arbeitszeit staubsaugen und dabei über das Kabel stolpern. Diese Tätigkeit dient nicht der Arbeitserbringung und folglich greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht!

Schäden im Homeoffice – was ist mit der Hausratversicherung?

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen hochwertiges Arbeitsmaterial, wie beispielsweise einen ergonomischen Bürostuhl bereitzustellen. Aber was passiert, wenn es während der Arbeitszeit zur Beschädigung des Heiminventars kommt? Zahlreiche Hausratversicherungen leisten nur dann, wenn ein Schadensfall während der privaten Nutzung des Wohnraums aufgetreten ist. Nutzen Sie Ihr Zuhause aber als Arbeitsplatz, könnte gewerblicher Einsatz unterstellt werden.

Die gute Nachricht ist: Selbst wenn Sie Ihr Homeoffice perfekt und ergonomisch in einem ganzen Raum eingerichtet haben, gilt das nicht als gewerbliche Nutzung der Wohnung. Sie müssen ein Arbeitszimmer im Heimbereich nicht bei der Hausratversicherung anmelden, Ihr Zuhause ist und bleibt versichert.


Aber was passiert, wenn Sie die bereitgestellten Arbeitsgeräte beschädigen? Hier ist die Antwort schon schwieriger, denn dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Passiert der Zwischenfall während Ihrer Tätigkeit, gelten die gleichen Regeln wie beim Präsenzjob im Büro. Sie müssen immer dann für den Schaden aufkommen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Wird Ihnen leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorgeworfen, übernehmen Sie nur einen Teil des Schadens. Dahinter steckt die sogenannte „abgestufte Arbeitnehmerhaftung“, die gesetzlich geregelt ist.


Achtung Sonderfall: Kommt es während der Freizeit zu einer Beschädigung des Firmeneigentums, haftet die betriebliche Haftpflichtversicherung nicht. Es besteht dennoch die Möglichkeit, die Schadenssumme über die privat abgeschlossene Haftpflicht geltend zu machen!


Cyberattacken im Homeoffice – ist eine Cyberversicherung Pflicht?

Die Anzahl der Cyberattacken steigt in Deutschland rapide an. Nicht nur die Unternehmens-IT selbst, sondern auch digitale Zugänge vom Homeoffice-Arbeitern stehen im Focus. Arbeiten Sie von Zuhause aus über die Cloud mit dem Firmen-Laptop, entsteht eine potenziell gefährliche Verbindung. Es ist die Aufgabe des Betriebes, für eine Absicherung der digitalen Infrastruktur zu sorgen. Sie selbst haben sorgfältig mit den bereitgestellten Unterlagen und Zugängen umzugehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Ihre Daten vor dritten Personen geschützt und geheim gehalten werden.


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine betriebsinterne Cyberversicherung abzuschließen, die auch Arbeiten im Homeoffice berücksichtigen. Sofern nicht aus grober Fahrlässigkeit von Ihnen eine Attacke oder ein Datendiebstahl erst möglich wurde, haftet der Arbeitgeber für Schäden. Eine Pflicht zum Abschluss einer Cyberversicherung gibt es nicht.

Interessant für Arbeitgeber: Je nach Art der Versicherung kann es anzeigepflichtig sein, wenn Arbeitnehmer plötzlich im Homeoffice arbeiten. Dadurch erhöhen sich die Gefahren eines Angriffs! Die Cyberversicherung kann die Leistung im Schadensfall verweigern, wenn das Homeoffice nicht angekündigt wurde.

Krankenversicherung im Homeoffice – hier bleibt alles beim Alten 

In Deutschland besteht die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten bei Arbeitnehmern, unabhängig von ihrem Arbeitsplatz. Auch bei dauerhaftem Homeoffice löst sich die Versicherungspflicht nicht auf, sie ist sogar unabhängig vom beruflichen Status. Auch Selbstständige, Arbeitslose oder Freiberufler müssen eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen.

Fazit: Versicherungsschutz im Homeoffice so wichtig wie im Büro


Auch wenn es keinen offiziellen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gibt, erweitern immer mehr Betriebe ihr Angebot. Entscheidend ist, dass Sie auch beim Arbeiten von Zuhause aus versichert sind. Die Gesetzgebung kommt Ihnen mit der gesetzlichen Unfallversicherung entgegen und spätestens seit 2021 hat das Thema Homeoffice stark zugenommen. Besprechen Sie etwaige Unklarheiten mit Ihrem Arbeitgeber, um auf Nummer sicher zu gehen.

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